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Parteienverbot am 1. Mai

Zur 1. Mai-Kundgebung auf dem Borkener Marktplatz lässt der DGB (Ortskartell Borken) als Veranstalter keine Parteiinfostände zu.

Begründung: Dann könnte ja auch die AFD einen Infostand aufstellen.

So denken Vordemokraten. Einfach alle verbieten, dann hat man keine Probleme mit denen, die unerwünscht sind.

Konsequent zu Ende gedacht müsste man nur noch Wahlen verbieten, dann bekäme die AFD keine einzige Stimme und das Problem wäre vermeintlich gelöst.

Wenn man auch Ziele, Ansichten und Verhalten der AFDler zum Kotzen findet, so sind sie dennoch demokratisch legitimiert und müssen das Recht haben, sich mit ihren politisch noch so abstrusen Themen der Diskussion zu stellen. Nur so wird man ihnen beikommen können.

Das Sozialistengesetz (Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie), das von 1878 bis 1890 galt, führte jedenfalls nicht zum Ende der Sozialdemokratie. Im Gegenteil, sie war nach 1890 stärker denn je.  

Die DGB-Verantwortlichen sollten entspannt bleiben und mit Voltaire sagen: "Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen."

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