Die Pläne von Investor Stephan Schmidt für einen brachialen Neubau an der Remi-Kirche verhöhnen die Borkener Gestaltungssatzung von 1994, 2001 und 2007.
Dort heißt es:
"Ziel der gestalterischen Festsetzungen ist es, das Charakteristische des Stadtbildes zu bewahren; insbesondere die typischen baulichen Gestaltungsmerkmale zu erhalten oder wieder aufzunehmen und die Eigenart des Stadtbildes zukünftig zu sichern und zu fördern."
Und weiter:
"- Sollen bei Neu- und Umbaumaßnahmen zwei oder mehr Grundstücke zusammengefasst werden und architektonisch eine Einheit bilden, so müssen Fassadenabschnitte gebildet werden, dass die vorgegebene Parzellierung weiterhin in der Fassade ablesbar bleibt.
- Die Höhen der Gebäude sind auf die vorhandenen Höhen des Ensembles abzustimmen ..."
Schleierhaft ist, wieso Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing sich von Anfang an für den von Architekt Manuel Thesing vorgelegten Entwurf "vehement" (BZ) eingesetzt hat.
Offenbar hatte sie keine Kenntnis von der Gestaltungssatzung.
Diese ist sicher keine "Entwicklungsverhinderungssatzung", wie sie jetzt sagt, sondern das Gegenteil davon: eine Satzung, die das Charakteristische des Stadtbildes bewahren ... und fördern möchte.
Die Gestaltungssatzung soll eine "Schlechtentwicklungsverhinderungssatzung" sein. Mir ihr will man das Stadtbild sinnvoll gestalten und nicht unsinnig verunstalten.
Wer schreit hat Unrecht, sagt man. Der "Schrei nach Modernisierung" muss daher unerhört verhallen.
Ein lautes stadtbildprägendes Gebäude, wie es Frank Richter (CDU) fordert, braucht Borken an der Remi-Kirche nicht. Das Stadtbild dort prägen die vorhandenen Gebäude seit je her.
Ein Neubau muss sich lediglich einfügen.
Für Zuwiderhandlungen gegen die Gestaltungssatzung ist im Paragraphen 27 eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro vorgesehen.
Ob Schulze Hessing und der Investor mit dem Gedanken spielen, sich die Strafe eventuell zu teilen?
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