Was passiert mit einem in Borken quasi auf frischer Tat erwischten Dieb im Erwachsenenalter, dem man glaubt, Einbruchsdiebstahl in etwa 90 Fällen nachweisen zu können?
Genau: er wird auf freien Fuß gesetzt.
Während die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft fordert, sieht der Richter dafür keinen Anlass.
Also Feststellung der Personalien und ab durch die Mitte.
Man fragt sich unweigerlich, was macht das mit dem Einbrecher? Was lernt er daraus?
Er hat jetzt bis zur Verhandlung genügend Zeit, Beweise zu den ihm bisher nicht nachgewiesenen Einbrüchen zu beseitigen.
Schnell Großreinemachen zu Hause und ab mit den geklauten Sachen zum Hehler.
Der Karriere muss das keinen Abbruch tun.
Dafür wird der Richter schon sorgen.
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